Gut vorbereitet zur Blutabnahme
Blutabnahmen sollten idealerweise nüchtern in der Zeit zwischen 7:15 und 9:00 Uhr erfolgen. Besonders wichtig ist eine nüchterne Blutabnahme bei Stoffwechseluntersuchungen wie Nüchternblutzucker oder Blutfetten. Zu den Untersuchungen, die nur nüchtern sinnvoll sind, zählt auch der oraler Glukose Belastungstest (z. B. in der Schwangerschaft oder bei Verdacht auf Diabetes mellitus). Aber auch eine CDT-Bestimmung sollte in Ihrem Interesse nüchtern erfolgen.
Unter nüchtern verstehen wir eine mindestens 12-stündige Nahrungs- und Alkoholkarenz. Ungesüßte Getränke können und sollen zu jeder Zeit eingenommen werden
Diabetiker und vor allem insulinpflichtige Diabetiker sollten ihre Essensgewohnheiten am Tag der Blutabnahme aber unbedingt beibehalten.
Starke körperliche Anstrengungen (Sport, schwere Arbeit) sollten am Tag vor der Blutabnahme weitgehend vermieden werden, wichtige Parameter können dadurch beeinflusst werden.
Wir benötigen für alle unsere Untersuchungen einen Überweisungsschein ihres betreuenden Arztes. (Ausnahme gilt für privat zu bezahlende Leistungen)
Bitte beachten Sie zudem, dass für Untersuchungen, die zur Vorlage am Amt dienen, ein Lichtbildausweis nötig ist.
Alle medizinischen Daten unterliegen einem strengen Datenschutz!
- Befundabholung im Labor
Eine Befundabholung direkt vor Ort ist innerhalb der Öffnungszeiten jederzeit möglich. Aus Datenschutzgründen bitten wir sie dazu einen Lichtbildausweis vorzulegen. Bei Befundabholung durch Dritte benötigen wir ebenfalls einen Ausweis sowie eine schriftliche Einverständniserklärung, welche diese Person dazu befugt. - Befundzustellung per Post
Auf Wunsch kann ihnen der Befund per Post zugestellt werden, jedoch kann als Zustelladresse nur die angegebene Adresse am Überweisungsschein verwendet werden. - Telefonische Befundauskunft
Telefonische Befundauskünfte sind derzeit noch nicht möglich. Wir sind am Ausarbeiten eines Systems, das dies in Zukunft ermöglichen soll. Wir bitten sie dafür noch um etwas Geduld und Verständnis. - Befundweiterleitung an zuweisende und nicht zuweisende Ärzte
Sie haben unterschrieben, dass sie einer Übermittlung Ihres Befundes an den zuweisenden Arzt zustimmen. Sollten sie eine Weiterleitung an einen anderen Arzt wünschen, ist dies nur nach Unterfertigung einer Einverständniserklärung möglich.